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September 2

Gut zu wissen: NRW.Zuschuss & Kündigungsrecht

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Möchten Sie sich im Zuge eines Immobilienerwerbs oder einer Finanzierung über Ihre Möglichkeiten und Chancen informieren, stoßen Sie in der Eigenrecherche vermutlich auf unterschiedlichste Ansätze und Hinweise, die jedoch ungeordnet und wenig übersichtlich einen roten Faden vermissen lassen. Sie wünschen sich Lösungen, die auf Ihre persönliche Situation akkurat zutreffen und Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot präsentieren. Zudem existieren unter anderem lukrative Möglichkeiten, die nicht ohne weiteres offensichtlich sind.

Hier kommt Ihr Kontakt zum Experten ins Spiel.

Finanzberatung Düren stellt Ihnen alle Informationen, die Sie benötigen, gebündelt, übersichtlich und direkt anwendbar zur Verfügung und sorgt für die besten Konditionen abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen.

Wir ermöglichen Ihnen mit unserer Expertise und langjährigen Erfahrung auf dem Immobilien- und Finanzmarkt beste Beratung, einen zügigen Abschluss von Finanzierungen und Verträgen sowie durchgängige Betreuung Ihrer Projekte – alles aus einer Hand.

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Wussten Sie zum Beispiel, dass …

die NRW Bank aktuell aus einem Fördertopf einen Zuschuss von 2% des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufpreises, maximal jedoch 10.000 EUR, bereitstellt? Der sogenannte NRW.Zuschuss begünstigt damit alle natürlichen Personen, die in NRW ab dem Jahr 2022 selbst genutztes Wohneigentum erworben haben oder erwerben. Auch Bauland zur Bebauung mit einer selbst genutzten Immobilie wird bezuschusst. Mit anderen Worten bedeutet das: Wenn Sie ab dem 01.02.2022 Wohneigentum erworben haben, zahlen Sie im Optimalfall von der zu entrichtenden Grunderwerbssteuer nur 4,5% statt 6,5% – somit stehen Ihnen unerwartet freigewordene Mittel zur Verfügung, die Ihrer Liquidität zugutekommen.

Da das Förderprogramm sehr gut angenommen und reichlich genutzt wird, hat das Land NRW als Fördergeber nun entschieden, es zu verlängern. Solange der Fördertopf von 400 Millionen Euro noch nicht ausgeschöpft ist, können auch im Jahr 2023 noch Anträge für ab 2022 erworbenes Wohneigentum eingereicht werden. Aktuell werden viele Anträge bearbeitet, weshalb es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann – doch Ihre Geduld zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes aus. Mit den so gesparten Geldern können Sie Ihre Pläne erweitern, Rücklagen aufbauen oder Ihre finanzielle Situation merklich entlasten. In der aktuell stark angespannten Wirtschafts- und Finanzsituation bringt der NRW.Zuschuss also echte Vorteile, die sich sehen lassen können.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Nachdem Sie eine Immobilie erworben haben, erhalten Sie den Grunderwerbssteuerbescheid vom Finanzamt. Die fällige Grunderwerbssteuer von 6,5% führen Sie zunächst ab. Anschließend können Sie über die Webseite der NRW-Bank gerne mit Unterstützung von Finanzberatung Düren online einen Antrag zur Erstattung an die NRW Bank stellen und erhalten nach Bewilligung 2% der Abgabe wieder auf Ihr Konto.

Zur Vervollständigung des Antrages benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ort der Immobilie
  • IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung
  • Legitimationsunterlagen/ Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eine Zwangsversteigerungsverfahrens ab 2022
  • Grundwerbsteuerbescheid(e)
  • Zahlungsnachweis(e) für die Grundwerbsteuer (z. B. Kontoauszug)
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (sobald vorhanden, spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)

(Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60136/nrwzuschuss-wohneigentum.htm)

Unterschreiben Sie anschließend den im Vorgang individuell vorgefertigten Antrag und laden Sie alle Unterlagen mit einem persönlichen generierten Passwort, welches Sie auf dem Vordruck finden, auf der Internetseite hoch. Finanzberatung Düren steht Ihnen bei diesem Vorgang gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Innerhalb von drei Jahren sollten Sie Ihre Meldebescheinigung nachreichen, die Ihre Immobilie als Erstwohnsitz kennzeichnet – eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des NRW-Zuschusses.

Doch braucht es für einen Erstwohnsitz, mit dem man sich zuhause fühlt, heute wirklich noch Wohneigentum? Viele Familien stellen sich diese Frage nicht ohne Grund, denn die aktuelle Entwicklung zeigt in vielen Bereichen eine steigende Belastung. Doch auch aktuell bleiben wertvolle Gründe, die für den Erwerb sprechen, stark im Rennen: Als Eigentümer bleiben Ihnen stets Gestaltungsfreiheiten auf Ihrem Grund und Boden, die Ihnen wirklich entsprechen. Sie können nicht gekündigt werden und stehen nicht wie viele Mieter herausfordernden Konflikten mit ihren Vermietern gegenüber. Zudem können Sie sich eigenverantwortlich der heute wichtigen Thematik der Nachhaltigkeit widmen und Ihr Eigentum im Sinne einer ökologisch wertvollen Bauweise ausstatten. Auch der Aspekt der Wertsteigerung durch Investition ins eigene Objekt findet Zuspruch, nicht zuletzt, weil das Eigentum auch für die nächste Generation als Kapital gelten könnte. Neben diesen Argumenten sprechen viele weitere Gründe für den Erwerb von Wohneigentum. Auch wenn es immer von der eigenen persönlichen Situation und den persönlichen Zielen abhängig ist, entscheiden sich viele Menschen sinnvollerweise für diesen Schritt. Der NRW.Zuschuss soll genau diese Entscheidung unterstützen und bietet für viele einen weiteren bedeutenden Pluspunkt.

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Auch kreditrechtlich haben wir als Finanzberatung Düren den ein oder anderen Tipp für Sie. Während wir keine rechtliche Beratung übernehmen dürfen, können wir dennoch ausführlich auf verschiedene Möglichkeiten hinweisen.

Haben Sie sich beispielsweise für einen langfristigen Immobiliardarlehensvertrag entschieden und wünschen sich die Freiheit, diesen zu modifizieren, können Sie von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Wussten Sie, dass…

Sie sich nach zehn Jahren bei jeder Form von privaten Baufinanzierungen mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von den ursprünglichen Inhalten Ihres Vertrages lösen können? Sogar mit einer länger vereinbarten Zinsbindungsfrist steht es Ihnen rechtlich zu, die vollständige Kreditsumme oder auch gewünschte Teilsummen eines Immobilienkredites zu kündigen.

Beim Abschluss eines Vertrages, an den der Kreditnehmer in der Regel viele Jahre lang gebunden ist, zeigen sich mit Recht einige Bedenken in Bezug auf die Flexibilität, die eine solche Entscheidung mit sich bringt. Zwanzig Jahre lang im Voraus zu planen, wird weniger populär und auch beim Kauf einer Immobilie wünscht sich der Kunde die Freiheit, seine Umstände in Eigenregie zu verändern und besonders im Hinblick auf seine finanzielle Situation die Kontrolle zu behalten. Besonders im Erbfall oder beim Jobwechsel ist es daher wünschenswert, Zahlungsverpflichtungen so zu entrichten, dass sie zur persönlichen Situation und Vorliebe passen.

Viele Verträge lassen es innerhalb Ihrer Vertragsbindungszeit lediglich zu, jährlich 5% der Tilgungssumme auf einmal zu entrichten und somit den Abschluss Ihrer Baufinanzierung voranzubringen. Ein höheres Sondertilgungsrecht ist mit einer Zinserhöhung auf den Immobilienkredit verbunden. In der Regel ist die Ablösung einer höheren Teilsumme darüber hinaus nicht möglich, selbst, wenn Sie Ihre Immobilie veräußern und Ihren Kredit gerne vollständig ablösen möchten: Die Bank besteht entsprechend der Zinsbindungsfrist aus Ihrem Kredit auf die vertraglich vereinbarten Zinsen.

Hier können Sie jedoch von Ihrem auf § 489 BGB basierenden Kündigungsrecht Gebrauch machen:

Dieses besagt, dass Sie nach zehn Jahren Ihren Finanzierungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auflösen und die Restsumme zinsfrei begleichen können. Selbst ein Zinsbindungsvertrag über zuvor festgesetzte Zeitspanne von zwanzig Jahren kann so entsprechend aufgelöst werden. Die Darlehensgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, dass die eigentliche Laufzeit eines Vertrages aufrechterhalten wird und Zinsen bis zum Ende gezahlt werden. Als Ihr unabhängiger Ansprechpartner ist Finanzberatung Düren jedoch daran interessiert, dass Sie entsprechende Rechte kennen und nutzen können. Nur so können wir gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.

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Haben Sie Fragen zu den vorgestellten Lösungsmöglichkeiten oder wünschen Beratung in Bezug auf Ihre persönliche Finanzierungssituation im Bereich Kredite und Baufinanzierung? Wir sind gerne für Sie da!


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