Erfahrungen & Bewertungen zu Finanzberatung vor Ort

Unser faires Prinzip: Volle Transparenz ohne Vorkosten-Risiko

Für bestehende Unternehmen & Selbstständige

Wir analysieren Ihre Kreditwahrscheinlichkeit im Vorfeld komplett unverbindlich. Unser Honorar für die strategische Analyse und Vermittlung wird erst nach erfolgreicher Kreditzusage und Auszahlung fällig.

Keine versteckten Kosten, kein Risiko.

Für Existenzgründer & Start-ups

Wir checken Ihre Geschäftsidee und bereiten Ihren Antrag auf den Gründungszuschuss professionell vor. Die Abrechnung unserer Dienstleistung erfolgt fair und transparent erst nach dem Erhalt Ihres Bewilligungsbescheids der Bundesagentur für Arbeit.

Vom bankensicheren Businessplan für den Gründungszuschuss bis zur maßgeschneiderten Wachstumsfinanzierung – wir begleiten Gründer, Selbstständige und KMU mit gebündelter Finanzexpertise sicher durch den Finanzdschungel.

Über 400 Partnerbanken

Wir arbeiten mit über 400 von Deutschlands über 1000 Banken zusammen, um Ihnen die beste Kreditlösung zu bieten. Unser digitaler Service vergleicht Zinsen, Laufzeiten und Konditionen, um Ihnen Zeit und Mühe zu sparen.

Bankfachliches Know-how im Team

Wir kennen die internen Prüfkriterien der Banken und Behörden ganz genau. Dieses fundierte Insider-Wissen nutzen wir im Team, um sowohl Kreditanfragen als auch Businesspläne für den Gründungszuschuss maximal erfolgversprechend aufzubereiten.

Berechtigte fachkundige Stelle

Durch die fundierte bankfachliche Qualifikation unserer Unternehmensführung sind wir als fachkundige Stelle zur Beurteilung von Existenzgründungen gem. § 93 SGB III berechtigt. Wir prüfen Ihr Vorhaben verlässlich und stellen bei positivem Ergebnis die notwendige Tragfähigkeitserklärung für den Gründungszuschuss aus.

Voraussetzungen für Kredite und den staatlichen Gründungszuschuss

Um einen Kredit für Selbstständige und Freiberufler erfolgreich zu beantragen, müssen einige allgemeine Kriterien erfüllt sein. Damit sichern sich Banken gegen Zahlungsausfälle ab. Wir sorgen im Vorfeld dafür, dass Ihre Unterlagen optimal aufbereitet sind:

  • Volljährigkeit sowie ein fester Wohnsitz und ein Bankkonto in Deutschland

  • Kreditwürdigkeit (ausreichende Bonität und positiver Score)

  • Regelmäßiges Einkommen oder nachweisbare geschäftliche Umsätze

Kreditinstitute verlangen meistens die Vorlage der Einkommensteuerbescheide der letzten ein bis zwei Jahre. Außerdem ist eine aktuelle BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) vorzulegen. Zur Minimierung des Kreditausfallrisikos prüfen die Banken die zukünftige Erfolgsträchtigkeit Ihres Unternehmens.

Wir unterstützen Sie dabei, diese Zahlen bankensicher darzustellen.


Voraussetzungen für den Gründungszuschuss (Phase 1)

Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen und finanzielle Unterstützung beantragen möchten, gelten andere, gesetzliche Spielregeln. Damit die Agentur für Arbeit Ihren Antrag überhaupt prüft, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Restanspruch auf ALG 1: Sie müssen am Tag der geplanten Gründung meist noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben.

  • Hauptberufliche Tätigkeit: Die neue Selbstständigkeit muss der absolute zeitliche und wirtschaftliche Mittelpunkt Ihrer Arbeit sein (mindestens 15 Stunden pro Woche).

  • Tragfähigkeitsprüfung durch eine fachkundige Stelle: Dies ist die gesetzliche Pflichtprüfung. Ein unvollständiger oder fehlerhafter Businessplan führt fast immer zur direkten Ablehnung.

Unser Service für Sie: Wir prüfen Ihre Geschäftsidee, optimieren gemeinsam Ihren Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplan und stellen Ihnen bei positivem Ergebnis die zwingend erforderliche Tragfähigkeitserklärung aus.

Warum Banken bei Krediten zögern – und warum die Agentur für Arbeit Anträge ablehnt

Ein regelmäßiges Einkommen wird bevorzugt – Schwankungen bedeuten Risiko

Selbstständige und Freiberufler haben es beim Antrag eines Kredits in der Regel etwas schwerer als Angestellte. Durch eine Festanstellung ist das Einkommen vertragsgemäß jeden Monat in gleicher Höhe verfügbar. Eine solche Sichtweise ist aus Bankensicht wirtschaftlich sinnvoll, da unregelmäßige Geldeingänge das Risiko von Zahlungsausfällen erhöhen. Die Einkünfte von Selbstständigen variieren jedoch naturgemäß je nach Auftragslage, was für Schwankungen im Jahresverlauf sorgt.

Aus Unternehmersicht sind diese Phasen mit finanziellen Engpässen völlig normal. Da hierdurch aber oft der Bonitätsscore leidet und Rechnungen von Kunden auch mal verspätet bezahlt werden, blocken Filialbanken häufig ab.

Unsere Lösung: Wir betreiben kein Schönrechnen – wenn die wirtschaftliche Basis nicht passt, bringt das weder Ihnen noch der Bank etwas. Als unabhängige Vermittler analysieren wir Ihre bestehenden Zahlen vom Steuerberater objektiv, um Ihre reale Kreditwahrscheinlichkeit präzise zu bestimmen. Ist die Basis solide, nutzen wir unser Netzwerk aus über 400 Partnerbanken, um den passenden Gewerbekredit für Sie zu vermitteln. Gibt es Schwachstellen, beraten wir Sie ehrlich, an welchen Stellschrauben Sie drehen müssen, um bankenbereit zu werden.

Der Gründungszuschuss ist kein Selbstläufer – Bürokratie und Ermessensspielraum

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchte, trifft bei der Agentur für Arbeit auf strenge Hürden. Der Gründungszuschuss ist eine freiwillige Ermessensleistung – es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf. Sachbearbeiter neigen dazu, Anträge abzulehnen, wenn das Geschäftskonzept Lücken aufweist, der Markt zu gesättigt wirkt oder die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau mathematisch nicht aufgeht.

Häufig scheitern ambitionierte Gründer gar nicht an ihrer Idee, sondern schlicht an der komplexen, bürokratischen Struktur des geforderten Businessplans. Ohne die fundierte Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wird der Antrag gar nicht erst bearbeitet.

Unsere Lösung: Unter bankfachlicher Leitung prüfen wir Ihr Gründungsvorhaben intensiv und beseitigen alle Schwachstellen im Businessplan, bevor Sie den Antrag einreichen. Wir bereiten Sie optimal vor, um die Chancen auf Ihren positiven Bewilligungsbescheid maximal zu erhöhen.


Das sagen die Kunden über die Finanzberatung vor Ort

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Finanzierung & Gründung

Was ist die Alternative zum Bankkredit für Selbstständige?

Wenn die Hausbank oder lokale Filialbank blockiert, nutzen wir moderne, digitale B2B-Finanzierungsplattformen. Über dieses starke Netzwerk haben wir direkten Zugriff auf hunderte Banken, Sparkassen und spezialisierte Gewerbe-Finanzierer in ganz Deutschland. Statt mühsam von Bank zu Bank zu laufen, vergleichen wir für Sie den gesamten B2B-Markt mit nur einer Anfrage. Als unabhängige Vermittler prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Bankpartner für Ihre aktuelle Situation die höchste Kreditwahrscheinlichkeit und die besten Konditionen bieten.

Wie wird bei Selbstständigen geprüft, ob sie zahlungsfähig sind?

Während Angestellte einfach Gehaltsabrechnungen vorlegen, fordert die Bank bei Unternehmen die Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Im B2B-Bereich gibt es jedoch einen noch entscheidenderen Faktor: die Creditreform (Crefo) – quasi die „SCHUFA für Selbstständige“. Banken und Finanzierungsplattformen prüfen diesen Bonitätsindex vollautomatisch. Ist der Crefo-Score negativ, nützt oft selbst die beste BWA nichts mehr. Wir analysieren Ihre Unterlagen und Ihre Bonitätsausgangslage vorab objektiv mit Ihnen gemeinsam, damit Sie genau wissen, wie hoch Ihre reale Kreditwahrscheinlichkeit im Markt ist.

Können auch Freiberufler und Selbstständige mit einer Umschuldung sparen?

Ja, absolut. Nutzen Sie auch als Freiberufler die Möglichkeit, einen alten Kredit mit hohen Zinsen abzulösen und dafür ein neues Darlehen zu wesentlich günstigeren Konditionen aufzunehmen. Oft lassen sich auch mehrere bestehende Kredite zu einem einzigen Darlehen zusammenfassen. Somit sparen Sie letztlich bares Geld und behalten einen besseren Überblick über Ihre Finanzen, da Sie nur noch eine einzige Rate im Monat bedienen müssen. Wir vergleichen dafür über 400 Partnerbanken, um die optimale Umschuldung für Sie zu finden.

Wer darf eine fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss ausstellen?

Laut Gesetz (§ 93 SGB III) müssen Gründer ihr Vorhaben von einer fachkundigen Stelle bewerten lassen. Dazu gehören neben den Kammern (IHK, HWK) und Fachverbänden auch qualifizierte und anerkannte Unternehmens- und Finanzberater. Da unser Haus unter der fundierten Leitung eines geprüften Bankfachwirts steht, erfüllen wir alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen vollumfänglich. Wir sind offiziell autorisiert, die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung zu prüfen und die für die Agentur für Arbeit zwingend erforderliche Tragfähigkeitsbescheinigung (Stellungnahme der fachkundigen Stelle) auszustellen.

Garantiert die positive Tragfähigkeitsprüfung den Erhalt des Gründungszuschusses?

Nein. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle ist eine zwingende gesetzliche Voraussetzung, damit Ihr Antrag von der Behörde überhaupt bearbeitet wird. Die finale Entscheidung über die Bewilligung liegt jedoch im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit. Unsere professionelle Gründungsberatung sorgt dafür, dass alle wirtschaftlichen Kriterien, der Businessplan und die Finanzplanung optimal und hieb- und stichfest aufbereitet sind, um Ihre Chancen auf den positiven Bewilligungsbescheid maximal zu erhöhen.